Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an Award- und Akademie-Veranstaltungen

Teil 1: Allgemeine Regelungen

  1. Geltungsbereich, Veranstalter

1.1     Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Anmeldung und Teilnahme an Award- und Akademie-Veranstaltungen (nachfolgend „Veranstaltung“ genannt) der DoldeMedien Verlag GmbH, Naststraße 19B, 70376 Stuttgart (nachfolgend „Anbieter“ oder „Veranstalter“ genannt) sowie deren Durchführung.

1.2     Der Veranstalter offeriert und erbringt seine Leistungen gegenüber Wettbewerbsteilnehmern (nachfolgend „Teilnehmer“ genannt“) oder „Besuchern“ der Veranstaltung auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Fassung. Abweichende oder ggf. ergänzende Angaben, die im Anmeldeformular (print oder digital), in vom Veranstalter zur jeweiligen Veranstaltung veröffentlichten Prospekten oder Teilnahmebedingungen oder sonstigen Vereinbarungen zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer/ Besucher getroffen werden, gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen insoweit vor.

1.3     Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers/ Besuchers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Veranstalter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder der Teilnehmer/ Besucher auf sie hinweist. Vertragsbedingungen des Teilnehmers/ Besuchers gelten auch dann nicht, wenn der Veranstalter in Kenntnis dieser Vertragsbedingungen Leistungen des Teilnehmers/ Besuchers vorbehaltlos annimmt, sondern nur, wenn der Veranstalter ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

  1. Anmeldung und Vertragsschluss

2.1.        Die Anmeldung für Veranstaltungen als Teilnehmer oder Besucher erfolgt schriftlich oder in elektronischer Form. Soweit der Anbieter hierfür ein Anmeldeformular bereit hält, wird der Anmelder zur Eingabe seiner persönlichen sowie ggf. sonstiger Daten aufgefordert. Die lediglich optionalen Angaben sind entsprechend gekennzeichnet. Bis zum „Absenden“ des Anmeldeformulars kann der Anmelder seine Angaben jederzeit ändern.

2.2.        Mit Versand der Anmeldung gibt der Anmelder ein verbindliches Angebot zur Teilnahme / dem Besuch der Veranstaltung ab. Der Anbieter wird dem Anmelder den Zugang seines Angebots unverzüglich bestätigen (Eingangsbestätigung). Soweit hierbei nicht ausdrücklich anders angegeben stellt die Eingangsbestätigung noch keine verbindliche Annahme der Anmeldung dar. Ein Vertragsschluss zwischen dem Anmelder und dem Veranstalter kommt erst zu Stande, wenn der Veranstalter den Anmelder zur Zahlung der vereinbarten Teilnahmegebühren / Eintrittspreise aufgefordert, z.B. durch Übersendung einer Rechnung, oder die Annahme der Anmeldung sonst bestätigt hat, z.B. durch Übersendung einer Buchungsbestätigung. 

  1. Speicherung des Vertragstextes, Vertragssprache

Der Vertragstext wird vom Anbieter gespeichert und dem Anmelder gemeinsam mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugesendet. Die AGB können jederzeit auch unter https://www.doldemedien.de/allgemeine-geschaeftsbedingungen/ sowie auf der Internetseite der jeweiligen Veranstaltung eingesehen und gespeichert werden. Als Vertragssprache steht ausschließlich deutsch zur Verfügung. 

  1. Leistungserbringung

4.1          Mit Zahlung der vereinbarten Teilnahmegebühren/ Eintrittspreise erwirbt der Teilnehmer/ Besucher das Recht, mit dem Wettbewerbsbeitrag an der Veranstaltung teilzunehmen bzw. die Veranstaltung zu besuchen. Im Übrigen ergibt sich der Umfang der vertraglichen Leistung aus der Buchungsbestätigung, gegebenenfalls den jeweiligen Informationsunterlagen und Anmeldeformularen zur Veranstaltung.

4.2.        Der Veranstalter ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten Dritter zu bedienen.

  1. Änderung und Durchführungsvorbehalt, Gewährleistung

5.1.        Der Veranstalter behält sich das Recht, inhaltliche und/oder organisatorische Änderungen der Veranstaltung vorzunehmen vor, insbesondere die Änderung des Veranstaltungsablaufs, des Veranstaltungsdatums oder des Veranstaltungsortes, soweit diese notwendig sind und der Gegenstand der Veranstaltung dadurch nicht wesentlich eingeschränkt wird. Soweit möglich wird der Teilnehmer/ Besucher über die jeweiligen Änderungen rechtzeitig unter der bei der Anmeldung angegebenen Adresse informiert. Soweit nicht anders angegeben ist eine Erstattung der Teilnahme-/ Eintrittsgebühren auf Fälle beschränkt, in denen dem Teilnehmer/ Besucher die Teilnahme an der (geänderten) Veranstaltung unzumutbar ist. Das Rücktrittsrecht des Besuchers nach Ziffer 2 (Teil 3.) bleibt unberührt.

5.2.        Ist dem Veranstalter die Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder aus wichtigem Grund oder wegen Unterschreitung der in der Veranstaltungsbeschreibung / Buchungsbestätigung genannten Mindestteilnehmerzahl auch sonst nicht möglich, wird der Teilnehmer/ Besucher umgehend unter der bei der Anmeldung angegebenen Adresse informiert. Der Veranstalter wird dem Teilnehmer/ Besucher die erhaltenen Leistungen unverzüglich erstatten. Weitergehende Ansprüche seitens des Teilnehmers/ Besuchers, insbesondere Schadenersatzansprüche (auch Stornogebühren für Reise oder Hotelkosten), sind ausgeschlossen, es sei denn, dem Veranstalter oder seinen Erfüllungsgehilfen fällt bzgl. des Absagegrundes Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

5.3.        Nimmt der Vertragspartner die vom Veranstalter ordnungsgemäß angebotene Leistung ganz oder teilweise nicht in Anspruch, ist ein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahme-/ Eintrittsgebühren ausgeschlossen.

5.4.        Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche. 

  1. Gebühren und Zahlung

6.1.        Die im Anmeldeformular (print oder digital), in vom Veranstalter zur jeweiligen Veranstaltung veröffentlichten Prospekten oder Teilnahmebedingungen oder sonstigen Vereinbarungen zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer/ Besucher genannten Teilnahmegebühren bzw. Eintrittspreise verstehen sich gegenüber Unternehmern grundsätzlich als „Netto“, zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

6.2.        Sofern vom Anbieter Sonderpreise oder Ermäßigungen gewährt werden, stehen diese unter dem Vorbehalt, dass der Nachweis einer entsprechenden Berechtigung von Teilnehmer/ Besucher spätestens bis zum Beginn der Veranstaltung erbracht wird, andernfalls ist die Differenz zum regulären Preis nachzuentrichten.

6.3.        Die Zahlung kann ausschließlich über die im Anmeldeformular oder der Teilnahmebestätigung jeweils angegebenen Zahlungsarten erfolgen. Soweit sich daraus zusätzliche Gebühren ergeben, die vom Veranstalter oder einem für die Bearbeitung der Buchung beauftragten Dritten erhoben werden (z.B. Versendungskosten, Bearbeitungsgebühren oder Servicegebühren eines Ticketdienstleisters), sind diese gesondert ausgewiesen. Die Zahlung des Rechnungsbetrages ist nach Erhalt der Rechnung sofort ohne Abzug fällig.

6.4.        Sollte eine Zahlung rückbelastet werden (z.B. wegen fehlender Deckung des bei der Anmeldung angegebenen Kontos), hat der Teilnehmer/ Besucher dem Veranstalter jeglichen Schaden bzw. jegliche Aufwendung zu ersetzen, der diesem aus der Rückbelastung entsteht. Hierzu gehören insbesondere die Bankgebühren sowie jeweils eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 5,00 pro Rückbelastung für die Bearbeitung durch den Veranstalter. Dem Teilnehmer/ Besucher bleibt die Möglichkeit zum Nachweis eines geringeren Schadens offen. Das Recht zur Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt unberührt.

6.5.        Gibt der Anmelder einen abweichenden Rechnungsempfänger an, sichert er damit zu und steht dem Veranstalter dafür ein, dass dieser abweichende Rechnungsempfänger mit der Anmeldung einverstanden ist und dass diese Maßnahme rechtlich unbedenklich sowie gegenüber den für den Teilnehmer/ Besucher und den abweichenden Rechnungsempfänger zuständigen Finanzbehörden offen kommuniziert wurde bzw. wird. Auch bei der Angabe einer abweichenden Rechnungsadresse bleibt der Anmelder der Vertragspartner des Veranstalters und ist damit zur Zahlung aller Beiträge gegenüber dem Veranstalter verpflichtet. Der Veranstalter ist berechtigt, gegenüber dem Anmelder abzurechnen, auch wenn dieser einen abweichenden Rechnungsempfänger angegeben hat.

  1. Haftung, Verjährung

7.1.        Bei der Verletzung von Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist (Kardinalspflichten), haftet der Anbieter für verschuldete Schäden unbeschränkt. Gleiches gilt für die Haftung für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. Im Übrigen haftet der Anbieter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und soweit der Anbieter eine entsprechende Garantie abgegeben hat.

7.2.        Im Falle einer Schadensersatzpflicht wegen der fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung der Höhe nach auf den Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen der Anbieter nach den bei Vertragsschluss bekannten Umständen typischerweise rechnen musste. Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, insbesondere entgangener Gewinn oder sonstige Vermögensschäden, werden in diesem Fall typischerweise nicht ersetzt.

7.3.        Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten auch zugunsten von Mitarbeitern, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Dritter, deren sich der Anbieter zur Vertragserfüllung bedient.

7.4.        Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für alle Ansprüche gegen den Anbieter ein Jahr, beginnend ab Kenntnis des Teilnehmers/ Besuchers von ihrer Entstehung. Bei unbeschränkter Haftung sowie gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

  1. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

8.1.        Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Teilnehmer/ Besucher nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

8.2.        Der Teilnehmer/ Besucher ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts gegenüber dem Anbieter nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

  1. Schutzrechte, Rechteinräumung

9.1.        Sämtliche Rechte an der Veranstaltung sowie der vom Veranstalter veröffentlichten Veranstaltungsunterlagen, einschließlich Namens- und Titelrechte sowie Logos und Labels, verbleiben ausschließlich beim Veranstalter. Soweit dies zur Erbringung der vertragsgemäßen Leistung zwingend erforderlich ist, räumt der Veranstalter dem Teilnehmer/ Besucher jedoch ein einfaches, nicht übertragbares und nicht lizenzierbares Nutzungsrecht zum eigenen persönlichen Gebrauch ein. Jede sonstige Vervielfältigung, Verbreitung, das öffentliche Zugänglichmachen, Bearbeiten oder gewerbliche Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Rechtinhabers.

9.2          Alle Rechte an der Einreichung / dem Wettbewerbsbeitrag verbleiben ausschließlich beim jeweiligen Teilnehmer/ Anmelder. Der Teilnehmer / Anmelder räumt dem Veranstalter ein auf den Zweck der Veranstaltung/ des Wettbewerbs und den damit verbundenen Leistungen, insbesondere deren Publikation, beschränktes, im Übrigen einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungs- und Veröffentlichungsrecht ein.

  1. Bild- und Tonaufnahmen

10.1.      Das Anfertigen und Veröffentlichen eigener Bild-, Ton- und Filmaufnahmen ist dem Teilnehmer nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch den Veranstalter gestattet.

10.2.      Der Teilnehmer / Besucher erklärt sich damit einverstanden, dass

  1. a) der Veranstalter Bild-, Ton- und Filmaufnahmen von der Veranstaltung und der Person des Teilnehmers/ Besuchers sowie der Einreichung / dem Wettbewerbsbeitrag anfertigt,
  2. b) der Veranstalter berechtigt ist, die angefertigten Bild-, Ton- und Filmaufnahmen für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien, einschließlich audiovisueller Medien, unentgeltlich zu nutzen, insbesondere diese über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinausgehend zur Dokumentation, Berichterstattung oder zu Werbezwecken zu vervielfältigen, zu senden oder sonst zu veröffentlichen.

10.3.      Der Besucher der Veranstaltung kann sein Einverständnis jederzeit gegenüber dem Veranstalter formlos widerrufen.

  1. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

11.1.      Ist der Teilnehmer/ Besucher Unternehmer findet auf die Geschäftsbeziehung mit dem Anbieter ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

11.2.      Gegenüber Kaufleuten im Sinne des Handelsgesetzbuches, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnissen zwischen dem Anbieter und dem Besteller der Geschäftssitz des Anbieters

11.3.      Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung soll in diesem Fall von den Vertragspartnern durch eine wirksame Regelung ersetzt werden, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt. Gleiches gilt im Fall einer Regelungslücke.

 

Teil 2: Besondere Regelungen zur Teilnahme als Wettbewerbsteilnehmer

Für die Teilnahme an Veranstaltungen als Wettbewerbsteilnehmer gelten die nachfolgenden besonderen Regelungen in Ergänzung zu den Allgemeinen Regelungen unter Teil 1.

  1. Teilnahmevoraussetzungen

Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb ist, dass:

  1. a) sich der Teilnehmer rechtzeitig zum Wettbewerb angemeldet hat,
  2. b) der Teilnehmer für die Einreichung/ den Wettbewerbsbeitrag über den gesamten Wettbewerbszeitraum hinweg einen aktiven Geschäftsbetrieb unterhält. Sollte dies zu einem beliebigen Zeitpunkt im laufenden Wettbewerb nicht mehr gegeben sein, behält sich der Veranstalter vor, die Einreichung des Teilnehmers vom Wettbewerb auszuschließen. Der Veranstalter ist berechtigt, entsprechende Nachweise vom Teilnehmer anzufordern.
  3. c) dass die Teilnahmegebühren für die Einreichung fristgerecht bezahlt worden sind. Für die Teilnahme am Campsite Award müssen die Teilnahmegebühren anerkannt und sind bei einer Platzierung unter den Top 3 einer Kategorie nach Zugang der Rechnung zu begleichen.
  1. Einreichungen zum Wettbewerb

2.1.        Einreichungen zum Wettbewerb können im eigenen Namen oder stellvertretend für andere eingesandt werden. Bei einer Einrichtung für Dritte bleibt der Einreichende Vertragspartner des Veranstalters.

2.2.        Sofern Sponsoren die Patenschaft bestimmter Kategorien übernehmen, dürfen sie nicht in der von ihnen gesponserten Kategorie einreichen.

2.3.        Falls nicht anders angegeben, werden nur Wettbewerbsbeiträge aus einem Zeitraum von 1,5 Jahren vor Einreichungsschluss berücksichtigt.

2.4.        Der Veranstalter behält sich vor, Einreichungen gegebenenfalls einer anderen Kategorie zuzuordnen, falls die vom Einreichenden vorgesehene Kategorie als nicht passend erachtet wird. Der Veranstalter wird den Teilnehmer über die jeweiligen Änderungen rechtzeitig unter der bei der Anmeldung angegebenen Adresse informieren. Dem Einreichenden steht in diesem Fall das Recht zu, die Einreichung innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Bekanntgabe der Änderung, spätestens aber bis eine Woche vor der Veranstaltung, vom Wettbewerb zurückzuziehen und die Erstattung der Teilnahmegebühren zu verlangen. Weitergehende Ansprüche seitens des Einreichenden/ Teilnehmers sind ausgeschlossen, es sei denn, dem Veranstalter oder seinen Erfüllungsgehilfen fällt bzgl. des Absagegrundes Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

2.5.        Im Übrigen können Einreichungen bis zwei Wochen nach Einreichungsschluss jederzeit in Textform widerrufen werden. Für den Fall des Widerrufs ist eine Erstattung der Teilnahmegebühren ausgeschlossen, es sei denn, dass der Veranstalter den Widerruf zu vertreten hat.

2.6.        Der Einreichende versichert und steht dem Veranstalter dafür ein, dass der von ihm übermittelte und zu Teilnahme angemeldete Wettbewerbsbeitrag nicht gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen, sonstige Vorschriften oder Rechte Dritter verstößt und dass der Teilnehmer die für die beauftragte Teilnahme des Beitrags beim Award notwendigen Rechte innehat und dem Veranstalter entsprechend einräumt. Soweit der Veranstalter von Dritten wegen eines der vorgenannten Verstöße in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Einreichende, den Veranstalter von sämtlichen hieraus resultierenden Schäden und Kosten vollumfänglich freizustellen.

2.7.        Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass sein Name und das Unternehmen für das er tätig ist, sowie der Wettbewerbsbeitrag im Rahmen eines Teilnehmerverzeichnisses oder sonstigen Publikationen veröffentlicht wird.

  1. Preisverleihung, Labels und Lizenzen

3.1          Die Vergabe der Auszeichnungen hängt allein vom unparteiischen Urteil der Juroren ab. Die Entscheidung der Jury ist endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Das Ergebnis des Jurierungsverfahrens bleibt bis zur Preisverleihung geheim.

3.2.        Die Gewinner und Finalisten werden im Zusammenhang mit den Awards vom Veranstalter veröffentlicht.

3.3.        Das Recht zur Nutzung von „Teilnehmer,- Finalisten- und Gewinner-Labels“ ist in den Teilnahmegebühren nicht enthalten und bedarf der vorherigen Zustimmung des Veranstalters, soweit sich aus den vom Veranstalter zur jeweiligen Veranstaltung veröffentlichten Prospekten, Teilnahmebedingungen oder sonstigen Vereinbarungen zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt.

 

Teil 3: Besondere Regelungen zur Teilnahme als Veranstaltungsbesucher

Für die Teilnahme an Veranstaltungen als Besucher gelten die nachfolgenden besonderen Regelungen in Ergänzung zu den Allgemeinen Regelungen unter Teil 1.

  1. Verwendungszweck, Pflichten des Teilnehmers, Verhaltensregeln

1.1.        Ein Weiterverkauf des Veranstaltungstickets oder Anbieten zum Weiterverkauf, weder zu einem erhöhten Preis noch für eine andere Gegenleistung ist unzulässig.

1.2.        Der Besucher ist verpflichtet, die bei der Veranstaltung bzw. am Veranstaltungsort gegebenenfalls geltende Hausordnung einzuhalten. Bei groben Verstößen gegen die Hausordnung und bei gravierendem Fehlverhalten oder bei Störung der Veranstaltung kann der Besucher vom Veranstaltungsleiter nach Erteilung eines Hinweises von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Dem Besucher steht dann kein Anspruch auf Rückerstattung der bezahlten Gebühren zu.

1.3.        Dem Besucher ist es untersagt, auf der Veranstaltung ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch den Veranstalter oder ohne gesonderte vertragliche Vereinbarung mit dem Veranstalter (z.B. durch einen Sponsoringvertrag) eigene gewerbliche Veranstaltungen zu betreiben bzw. für eigene oder fremde Zwecke Werbemaßnahmen durchzuführen.

  1. Widerrufsrecht für Verbraucher, Rücktrittsbedingungen

2.1.        Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht nicht, § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB.

2.2.        Ein Rücktritt des Anmelders/ Besuchers vom Vertrag ist nur möglich

  1. a) bei einer Änderung des Veranstaltungsdatums oder Veranstaltungsortes (jedoch nicht bei lediglich räumlicher Verlegung innerhalb der ursprünglich angekündigten Gemeinde)
  2. b) aufgrund zwingender gesetzlicher Regelungen.

2.3.        Der Rücktritt muss in Textform gegenüber Veranstalter ausgeübt werden; im Falle von Ziffer 2.2. a) dieses Teils spätestens 10 Tage nach Erhalt der Änderungsmitteilung. Maßgeblich ist jeweils das Eingangsdatum der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.

2.4.        Im Falle des Rücktritts wird der Veranstalter dem Anmelder/ Besucher die erhaltenen Leistungen erstatten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, werden nur erstattet, wenn die dem Rücktritt zugrundeliegenden Umstände auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters beruhen oder der Veranstalter aufgrund sonstiger Bestimmungen dazu verpflichtet ist.

Stand:   Juli 2023

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